Kosten & Festpreis
Was kostet eine Überführung?
Was kostet eine Überführung ins Ausland oder nach Deutschland? Wir erklären jede Position, sagen ehrlich, wer zahlt – und nennen Ihnen einen schriftlichen Festpreis, bevor Sie sich entscheiden.
- 5,0 ★ bei Google
- Kostenloses Angebot
- Jede Position einzeln
- Keine Nachforderungen
- Abholung und Überführung im Inland✓
- Versorgung, Sarg bzw. Urne✓
- Standesamt, Leichenpass, Apostille✓
- Konsulat und Übersetzungen✓
- Luftfracht oder Überführungsfahrzeug✓
- Übergabe am Zielort✓
Urne ab 850 € · Sarg nach Angebot
FestpreisKostenrechner
Was kostet Ihre Überführung?
Zwei Klicks genügen – Sie sehen sofort eine realistische Preisspanne. Den verbindlichen Festpreis nennen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.
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Ehrlich · transparent · schriftlich
Drei Wege – drei Preisklassen
Google-Bewertungen
Familien vertrauen uns
Bewertungen für Ritual Service 24 zu Überführungen in verschiedene Länder.
Unser Profil auf Google ansehen →„Herr Rudolf hat uns bei unserem Anliegen hervorragend unterstützen können – sowohl in Sachen Menschlichkeit und Empathie als auch mit seiner Kompetenz …“„The company made an incredibly difficult process so straightforward and stress-free. […] We highly recommend them to anyone looking for a compassionate company that is truly easy to deal with when you need it most.“„Мне в этой ситуации очень помог Рудольф. Он чрезвычайно компетентный и эмпатичный человек […] Благодаря ему, мне удалось собрать все нужные документы […] и успешно доставить тело моей двоюродной сестры в Казахстан.“„Top Leistung von Anfang bis Ende. Überführung aus Dortmund nach Dzezkagzgan“Festpreis-Anfrage
In 3 Fragen zu Ihrem Preis
Sagen Sie uns, wo der Verstorbene ist und wohin er soll. Wir prüfen alles und schicken Ihnen einen schriftlichen Festpreis mit allen Posten – meist noch am selben Tag.
- Kostenlos und unverbindlich
- Jede Position einzeln aufgeführt
- Beratung auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch
Kostenbestandteile
Woraus sich der Preis zusammensetzt
Diese Posten können bei einer Überführung anfallen. In Ihrem Angebot steht nur, was Sie wirklich brauchen.

Ein Festpreis. Alle Posten.
Sie sehen vorher schwarz auf weiß, was die Überführung kostet – und dabei bleibt es.
- Jede Position einzeln aufgeführt
- Behörden- und Konsulatsgebühren inklusive
- Keine Nachforderungen
- 01
Abholung
vom Krankenhaus, Heim oder Bestatter – bundesweit
- 02
Hygienische Versorgung
und Einbalsamierung, wenn das Zielland sie verlangt
- 03
Sarg oder Urne
Sarg mit Zinkeinsatz für den Flug oder Versandurne
- 04
Standesamt & Leichenpass
Sterbeurkunde und Genehmigungen der Behörden
- 05
Apostille & Übersetzung
je nach Zielland, beglaubigt
- 06
Konsulat
Bescheinigungen der Vertretung des Ziellandes
- 07
Transport
Luftfracht nach Gewicht oder Überführungsfahrzeug nach Kilometern
- 08
Übergabe am Ziel
am Flughafen oder bis zum Friedhof bzw. Bestatter vor Ort
Sarg oder Urne
Was den Preisunterschied ausmacht
Eine Urne ist in jeder Hinsicht einfacher – ob sie für Ihre Familie und Ihren Glauben infrage kommt, entscheiden nur Sie. Wir beraten zu beiden Wegen.
| Sarg | Urne | |
|---|---|---|
| Transportgewicht | ||
| Dokumente und Genehmigungen | ||
| Vorbereitung (Versorgung, Sarg) | ||
| Frachtkosten | ||
| Zeitaufwand bis zur Abreise |
gering hoch
Transparenz
Was im Festpreis enthalten ist – und was nicht
Im Festpreis enthalten
- Alle Leistungen von der Abholung bis zur vereinbarten Übergabe
- Behördengänge, Leichenpass und Konsulat
- Gebühren für Urkunden, Apostille und Übersetzungen, sofern im Angebot genannt
- Fracht bzw. Überführungsfahrzeug
- Eine feste Ansprechperson, 24/7 erreichbar
Nicht enthalten – auf Wunsch zusätzlich
- Grabstelle, Friedhofs- und Bestattungsgebühren am Zielort
- Trauerfeier, Blumen und Grabstein
- Flugtickets für Angehörige
- Leistungen, die erst nach dem Angebot gewünscht werden – immer mit Ihrer Zustimmung
Wer zahlt?
Wer die Kosten einer Überführung übernimmt
Grundsätzlich tragen die Erben die Kosten. Oft zahlt aber jemand mit – prüfen Sie diese Möglichkeiten.
- Grundsatz
Erben
Nach § 1968 BGB tragen die Erben die Kosten der Beerdigung – auch die Überführung.
- oft
Reiseversicherung
Bei einem Todesfall im Ausland ist der Rücktransport in vielen Reise- und Auslandskrankenversicherungen enthalten.
- je nach Vertrag
Sterbegeld- oder Bestattungsvorsorge
Eine Sterbegeldversicherung oder ein Vorsorgevertrag deckt die Kosten ganz oder teilweise.
- bei Arbeitsunfall
Berufsgenossenschaft
Bei einem tödlichen Arbeits- oder Wegeunfall kann die gesetzliche Unfallversicherung Überführungskosten übernehmen.
- selten
Sozialamt
Übernimmt nach § 74 SGB XII nur die erforderlichen Kosten einer Bestattung – eine Überführung ins Ausland meist nicht.
- nein
Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr.
Checkliste
So vermeiden Sie unnötige Kosten
Diese Punkte sparen Geld und Nerven. Wir gehen sie im ersten Gespräch mit Ihnen durch.
Kosten jetzt prüfen lassenRechtliche Grundlagen: § 1968 BGB
- 01
Früh anrufen
Je eher die Überführung geplant ist, desto weniger Kosten entstehen durch Wartezeiten, etwa für die Kühlung.
- 02
Versicherungen prüfen
Reise-, Auslandskranken- oder Sterbegeldversicherung zahlen oft mit. Police und Unterlagen bereithalten.
- 03
Urne bedenken
Eine Urnenüberführung kostet nur einen Bruchteil – wenn sie für Ihre Familie infrage kommt.
- 04
Festpreis schriftlich
Keinen Auftrag ohne vollständige Kostenaufstellung – so gibt es keine Überraschungen.
- 05
Dokumente vollständig
Fehlende Unterlagen verzögern den Flug. Wir sagen Ihnen genau, was gebraucht wird.
- 06
Ein Ansprechpartner
Ein Dienstleister für den ganzen Weg spart doppelte Wege und doppelte Gebühren.
Ablauf
So kommen Sie zu Ihrem Festpreis
Anruf oder Anfrage
Sie sagen uns, wo der Verstorbene ist, wohin er soll und ob Sarg oder Urne. Das dauert wenige Minuten.
Prüfung
Wir prüfen Dokumente, Vorgaben des Ziellandes und Flug- bzw. Fahrtroute.
Schriftliches Angebot
Sie erhalten einen Festpreis mit allen Posten – meist noch am selben Tag.
Auftrag
Erst wenn Sie zustimmen, beginnen wir. Der Preis bleibt fest, auch wenn wir mehr Aufwand haben.
Rechtlicher Rahmen
Wer muss die Kosten tragen?
§ 1968 BGB: Die Kosten der Beerdigung tragen die Erben. Kann niemand zahlen, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten – eine Überführung ins Ausland gehört in der Regel nicht dazu.
Prüfen Sie deshalb früh, ob eine Versicherung zahlt. Wir helfen Ihnen dabei, die Unterlagen für Versicherung oder Arbeitgeber zusammenzustellen.
Quellen: § 1968 BGB – Beerdigungskosten (gesetze-im-internet.de) · § 74 SGB XII – Bestattungskosten (gesetze-im-internet.de) · Europäisches Verbraucherzentrum – Bestattung im EU-Ausland
Preisbeispiele
Womit Sie rechnen können
Eine Urnenüberführung beginnt ab 850 €. Eine Überführung im Sarg kostet deutlich mehr – vor allem wegen Sarg mit Zinkeinsatz, Versorgung und Luftfracht nach Gewicht.
Richtwerte für den Sarg zeigt Ihnen der Kostenrechner: je nach Zielland und Weg zum Beispiel ab 2.000 € nach Polen oder ab 5.500 € nach Russland. Verbindlich ist der schriftliche Festpreis – kostenlos und unverbindlich.
Festpreis anfragen- Sarg oder UrneDer größte Unterschied im Preis.
- Zielland und StreckeStraße innerhalb Europas oder Luftfracht in die Welt.
- Abholort in DeutschlandEntfernung zu Klinik, Bestatter und Flughafen.
- DokumenteApostille, Übersetzungen und Konsulatsgebühren je Land.
- Leistungen am ZielÜbergabe am Flughafen oder bis zum Friedhof.
Begriffe
Kurz erklärt
- Leichenpass
- Amtliches Dokument, das die Beförderung eines Verstorbenen im Sarg über Landesgrenzen erlaubt. Es wird von der zuständigen Behörde in Deutschland ausgestellt.
- Zinksarg
- Sarg mit luftdicht verlötetem Zinkeinsatz. Für Luftfracht und viele Zielländer vorgeschrieben.
- Einbalsamierung
- Konservierende Versorgung des Verstorbenen. Manche Länder und Airlines verlangen sie für längere Transporte.
- Apostille
- Beglaubigung einer deutschen Urkunde für die Verwendung im Ausland, z. B. der Sterbeurkunde.
- Luftfrachtbrief
- Frachtpapier der Airline (Air Waybill), mit dem Sarg oder Urne als Fracht reisen.
- Festpreis
- Schriftlich vereinbarter Gesamtpreis mit allen Posten – ohne Nachforderungen.

Telefonisch & persönlich – 24/7 verfügbar
Ihr Ansprechpartner
Niemand sollte in dieser Lage über Geld rätseln müssen. Bei uns kennen Sie den Preis, bevor wir beginnen.
Rudolf Nordheimer · Ritual Service 24
Rudolf Nordheimer erstellt Ihr Angebot persönlich und erklärt jede Position. Sie haben während der gesamten Überführung eine feste Ansprechperson.
- Beratung auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch oder Englisch
- Jede Position einzeln aufgeführt
- Preise vorher schriftlich, ohne Nachforderungen
Häufige Fragen
Fragen zu den Kosten einer Überführung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp.
Was kostet eine Überführung ins Ausland?
Das hängt vor allem davon ab, ob der Verstorbene im Sarg oder als Urne überführt wird, und vom Zielland. Eine Urnenüberführung beginnt bei uns ab 850 €. Für einen Sarg liegen die Richtwerte je nach Zielland etwa zwischen 2.000 € (Polen) und 17.000 € (West- und Ostafrika); nach Russland ab 5.500 €. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach einem kurzen Gespräch.
Warum ist ein Sarg so viel teurer als eine Urne?
Für den Sarg kommen hygienische Versorgung, ein Sarg mit Zinkeinsatz, zusätzliche Dokumente und Luftfracht nach Gewicht hinzu. Eine Urne ist leicht, braucht weniger Unterlagen und kann oft sogar im Handgepäck reisen.
Wer bezahlt die Überführung?
Grundsätzlich die Erben (§ 1968 BGB). Häufig zahlt aber eine Versicherung mit – etwa eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung bei einem Todesfall im Ausland, eine Sterbegeldversicherung oder bei einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft.
Zahlt die Krankenkasse?
Nein. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Prüfen Sie aber private Versicherungen und Verträge des Verstorbenen.
Übernimmt das Sozialamt die Kosten?
Das Sozialamt übernimmt nach § 74 SGB XII nur die erforderlichen Kosten einer Bestattung, wenn den Verpflichteten die Zahlung nicht zuzumuten ist. Eine Überführung ins Ausland zählt in der Regel nicht dazu.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Unser Angebot listet jede Position auf, auch Behörden- und Konsulatsgebühren. Der Festpreis gilt – ohne Nachforderungen.
Wann muss ich bezahlen?
Die Zahlungsbedingungen stehen in Ihrem schriftlichen Angebot. Sprechen Sie uns an, wenn eine Versicherung zahlt – wir stimmen uns gern ab.
Kostet das Angebot etwas?
Nein. Beratung und schriftliches Angebot sind kostenlos und unverbindlich.
Sie sind Bestattungsinstitut?
Wir kalkulieren Überführungen im Kollegendienst – mit festen Konditionen und auf Wunsch mit neutralem Auftritt gegenüber den Angehörigen.

Ihr Festpreis – heute noch
Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp. Wir nennen Ihnen die Kosten, bevor Sie sich entscheiden.


